1. Klasse |
2. Klasse |
3. Klasse |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | ||
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | ||
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | |
Kenntnis über Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung | ||
Kenntnis über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes | ||
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe | ||
Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften sowie Verwendungsmöglichkeiten | ||
Einsatz von informationstechnischen Hilfsmitteln, wie zB Personalcomputer, Internet, Datenbanken, etc. | ||
Anwendung von Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen zur Erstellung von technischen Unterlagen wie zB Stücklisten und Dokumentationen | ||
Kenntnis der Papiergrößen, Anwendung der Schriftfelder, Linienarten, Linienbreiten, Liniengruppen, Kennzeichen, Symbole und Normschrift | ||
Grundkenntnisse der Normung, Bautechnischen Vorschriften und Grundbuch | ||
Kenntnis der darstellenden Geometrie anhand technisch orientierter Beispiele | ||
Anfertigen von Normalrissen und Projektionen, Skizzen und Maßeintragung | ||
Bemaßen von Bauzeichnungen mit Maßlinien, Maßhilfslinien, Maßzahlen sowie Beschriftung von Bauzeichnungen | ||
Normgerechte Zeichnungserstellung in verschiedenen Maßstäben | ||
Grundlegende facheinschlägige Berechnungen wie Maßumwandlungen, Prozentrechnungen, Massen und Volumen, Flächen, Winkelfunktionen, Festigkeit mit Formeln, Tabellen und Rechengeräten | ||
Einfaches Vermessen; Aufnehmen der Naturmaße von Bauteilen und Bauobjekten und deren Umgebung; Auswerten der Aufnahmen | ||
Anfertigen von Bauzeichnungen, Grundrissen, Schnitten, Ansichten und Lageplänen unter Beachtung der einschlägigen Normen, Rechtsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen auch unter Einsatz rechnergestützter Systeme | ||
Anfertigen von Ausführungszeichnungen, Schalungs- und Bewehrungszeichnungen sowie Detailzeichnungen; Erstellen von Stücklisten | ||
Kenntnis des rechnergestützten Zeichnens (CAD) | Anwendung des rechnergestützten Zeichnens (CAD) | |
Übertragen der Angaben der Haustechnik und Installationstechnik in Bauwerken | ||
Kenntnis über die Wirkung von inneren und äußeren Kräften in Bauwerken | ||
Ermitteln von Mengen, Massen und Eigenlasten der Baustoffe und Bauteile | ||
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | Leistungen beschreiben und Kosten gliedern | |
Kenntnis des Sicherns und Archivierens von Zeichnungen und den dazugehörigen Dokumenten | Sichern und Archivieren von Zeichnungen und den dazugehörigen Dokumenten | |
Kenntnis der Arbeitsabläufe und Zusammenhänge bei der Herstellung eines Bauwerkes | ||
Kenntnis über die am Bau verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten | ||
Kenntnis der Maßnahmen der Qualitätssicherung | Mitarbeit bei der Qualitätssicherung | |
Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | ||
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) | ||
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | ||
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | ||
Kenntnis der einschlägigen Bau- und Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit | ||
Grundkenntnisse über die Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | ||
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |