Lehrplan für den Pflichtgegenstand

Angewandte Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen mathematische Aufgaben aus dem Bereich ihres Lehrberufes logisch und ökonomisch lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie die in der Praxis üblichen Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend einsetzen können.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff:

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

Größen und Einheiten:
Maße und SI-Einheiten. Umwandlungen.

Grundlegende Berechnungen: Prozentrechnungen. Längen-, Flächen- und Raum- und Masseberechnungen.
Geometrische Lehrsätze.
Ebene Trigonometrie.

Berufsspezifische Berechnungen:
Statik: Einfache statische Berechnungen.
Vermessung: Einfache vermessungstechnische Berechnungen. Masseberechnungen und Materialbedarf.

Ergänzende Fertigkeiten:
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung:
Komplexe Aufgaben:
Grundlegende Berechnungen: Geometrische Lehrsätze. Ebene Trigonometrie.
Berufsspezifische Berechnungen.

Berufsspezifische Berechnungen:
Statik: Spezielle statische Berechnungen.
Vermessung: Spezielle vermessungstechnische Berechnungen.
Masseberechnungen und Materialbedarf.

Ergänzende Fertigkeiten:
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung:
Komplexe Aufgaben:
Berufsspezifische Berechnungen.

Berufsspezifische Berechnungen:
Statik: Spezielle statische Berechnungen.
Vermessung: Spezielle vermessungstechnische Berechnungen.
Masseberechnungen und Materialbedarf.

Ergänzende Fertigkeiten:
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung:
Komplexe Aufgaben:
Berufsspezifische Berechnungen.

Schularbeiten: zwei in der 1. und 2. Klasse, eine in der 3. Klasse.

Didaktische Grundsätze:

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In "Angewandte Mathematik" stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Die Abfolge des Unterrichtes in "Bautechnisches Zeichnen" hängt vom jeweiligen Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen ab. Die Sicherheit in den Zeichenfertigkeiten wird durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades erreicht.

Bei allen bautechnischen Zeichnungen ist auf die baurechtlichen Vorschriften und Normen Wert zu legen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.