Der Schüler soll die grundlegenden Bestimmungen des Baurechtes und des einschlägigen Vertragswesens kennen.
Er soll die gebräuchlichsten Werk- und Hilfsstoffe am Bau sowie die verwendeten Werkzeuge und Geräte des Bauberufes kennen.
Sie sollen über Baustile, Revitalisierungen, Arbeitsvorgänge, Baukoordination und technische Zusammenhänge im Bauwesen Bescheid wissen, um sie beim Bauzeichnen und Konstruieren umsetzen zu können.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
1. Klasse |
2. Klasse |
3. Klasse |
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Rechtliche Bestimmungen: Baubereiche:: Werk- und Hilfsstoffe am Bau: Geräte und Maschinen am Bau: Bausysteme und -abläufe: Lehrstoff der Vertiefung: Baubereiche: Bausysteme und -abläufe. |
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Rechtliche Bestimmungen: Baubereiche:: Werk- und Hilfsstoffe am Bau: Geräte und Maschinen am Bau: Bausysteme und -abläufe: Lehrstoff der
Vertiefung: Baubereiche: Bausysteme und -abläufe. |
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Rechtliche Bestimmungen: Baukoordination:: Baubereiche:: Bauphysik:: Werk- und Hilfsstoffe am Bau: Bausysteme und -abläufe: Revitailisierung: Lehrstoff der
Vertiefung: Baubereiche: Bausysteme und -abläufe. |
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In "Angewandte Mathematik" stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Die Abfolge des Unterrichtes in "Bautechnisches Zeichnen" hängt vom jeweiligen Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen ab. Die Sicherheit in den Zeichenfertigkeiten wird durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades erreicht.
Bei allen bautechnischen Zeichnungen ist auf die baurechtlichen Vorschriften und Normen Wert zu legen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.