Lehrplan für den Pflichtgegenstand

Bauzeichnen mit Konstruktionsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen die berufsspezifischen Zeichen- und Arbeitsgeräte sowie Zeichenmaterialien und Unterlagen kennen.

Sie sollen manuelle und computergestützte Bauzeichnungen lesen und normgerecht, technisch richtig und sauber anfertigen können.

Sie sollen die dazu erforderlichen Berechnungen durchführen und bautechnische Daten und Dokumente richtig einsetzen, sichern und archivieren können.

Sie sollen berufsspezifische EDV-Programme anwenden sowie das Internet als Kommunikations- und Informationsmedium nutzen können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Übungen am Bauplatz, insbesondere durch Vermessungsübungen, die notwendigen Vorarbeiten für das Bauzeichnen beherrschen und die Bedeutung der Bauzeichnungen für Bauausführungen erkennen.

Sie sollen die notwendigen Kenntnisse über Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Umweltschutz haben.

Lehrstoff:

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Umweltschutz.

Zeichen- und Arbeitsgeräte:
Arten. Einsetzen. Handhaben.

Zeichenmaterialien und Unterlagen:
Arten. Auswählen. Handhaben.

Zeichennormen:
Papierformate. Beschriftung. Symbole. Bemaßung. Maßstäbe. Darstellung

Darstellungsarten:
Grundrisse, Schnitte, Ansichten einfacher Körper und Bauwerke. Lagepläne. Parallelprojektion.

Manuelles Bauzeichnen:
Handskizzen, Entwurfs- und Detailzeichnungen einfacher Bauwerke.

Computerunterstütztes Bauzeichnen:
Bedienung der Geräte.
Einfache Einreich-, Ausführungs- und Detailzeichnungen.
Sichern und Archivieren von Daten und Dokumenten.

Internet:
Übungen zur Informationsbeschaffung. Datentransfer.

Darstellungsarten:
Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lagepläne.
Baukörper in dreidimensionalen Darstellungen.

Manuelles Bauzeichnen:
Handskizzen. Einreich- Ausführungs- und Detailzeichnungen.
Bewehrungs- und Schalungszeichnungen von Balken und Stützen.

Computergestütztes Bauzeichnen:
Einreich-, Ausführungs- und Detailzeichnungen. Bewehrungs- und Detailzeichnungen einfacher Bauwerke.
Begleitende Schriftstücke zur Arbeitsvorbereitung.

Internet:
Übungen zur Informationsbeschaffung. Datentransfer.

Darstellungsarten:
Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lagepläne.
Dreidimensionalen Darstellungen: Einfache Baukörper und Modelle.

Manuelles Bauzeichnen:
Handskizzen. Entwurfs- und Detailzeichnungen.

Computergestütztes Bauzeichnen:
Ausführungs- und Detailzeichnungen.
Baukörper in perspektivischer Darstellung.
Sicherheits- und Gesundheitsplan.

Internet:
Übungen zur Informationsbeschaffung. Datentransfer.

Didaktische Grundsätze:

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In "Angewandte Mathematik" stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Die Abfolge des Unterrichtes in "Bautechnisches Zeichnen" hängt vom jeweiligen Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen ab. Die Sicherheit in den Zeichenfertigkeiten wird durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades erreicht.

Bei allen bautechnischen Zeichnungen ist auf die baurechtlichen Vorschriften und Normen Wert zu legen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.

An der Schule unterrichtete CAD-Programme