Lehrplan für den Pflichtgegenstand

Vermessungstechnische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen die berufsspezifischen Zeichen- und Arbeitsgeräte sowie Zeichenmaterialien und Unterlagen kennen.

Sie sollen manuelle und computergestützte Bauzeichnungen lesen und normgerecht, technisch richtig und sauber anfertigen können.

Sie sollen die dazu erforderlichen Berechnungen durchführen und bautechnische Daten und Dokumente richtig einsetzen, sichern und archivieren können.

Sie sollen berufsspezifische EDV-Programme anwenden sowie das Internet als Kommunikations- und Informationsmedium nutzen können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Übungen am Bauplatz, insbesondere durch Vermessungsübungen, die notwendigen Vorarbeiten für das Bauzeichnen beherrschen und die Bedeutung der Bauzeichnungen für Bauausführungen erkennen.

Sie sollen die notwendigen Kenntnisse über Unfallverhütung, Schutzmaßnahmen und Umweltschutz haben.

Lehrstoff:

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Umweltschutz.

Bauaufnahme:
Lage. Längen- und Höhenmessung.
Skizzen von einfachen Objekten. Bemaßen und Beschriften. Protokollführen.

Situieren:
Anlegen und Ausstecken von einfachen Bauwerken.

Bauaufnahme:
Lage. Längen- und Höhenmessung.
Skizzen von Objekten: Innenräume und Fassaden. Längen- und Querprofile.
Protokollführen.
Bemaßen und Beschriften

Situieren:
Anlegen und Ausstecken von zusammengesetzten Bauwerken.

Bauaufnahme:
Lage. Längen- und Höhenmessung.
Skizzen von Objekten mit Rundungen und Schrägen. Längen- und Querprofile.
Bemaßen und Beschriften.
Protokollführen.

Situieren:
Anlegen und Ausstecken von Objekten mit Rundungen und Schrägen.

Didaktische Grundsätze:

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In "Angewandte Mathematik" stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Die Abfolge des Unterrichtes in "Bautechnisches Zeichnen" hängt vom jeweiligen Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen ab. Die Sicherheit in den Zeichenfertigkeiten wird durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades erreicht.

Bei allen bautechnischen Zeichnungen ist auf die baurechtlichen Vorschriften und Normen Wert zu legen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.