Das BERUFSBILD

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften,Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten
Schneiden, Schleifen, Behauen und Lochen von Kacheln  
Schleifen, Schneiden und Lochen von keramischen Belagselementen  
  Bau von Öfen und Heizanlagen für Einzel- und Mehrraumheizungen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe
  Bau von Elektroöfen
  Bau von offenen Kaminen
  Verlegen von keramischen und einschlägigen nichtkeramischen Wand- und Bodenelementen
  Lesen von Bauplänen und Konstruktionszeichnungen
Anwenden von Dämm-Isolierstoffen  
  Grundkenntnisse der Ofenkonstruktion
  Kenntnis über die Heizungs- und Wärmetechnik
Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

Die Lehre im verwandten Lehrberuf Platten- und Fliesenleger/in ersetzt die Lehrzeit für den Lehrberuf Platten- und Fliesenleger/in in vollem Ausmaß.

Die Lehre im verwandten Lehrberuf Keramiker/in ersetzt die Lehrzeit für den Lehrberuf Hafner/in im Ausmaß von einem Lehrjahr.

Nach erfolgreich abgeschlossener Lehrabschlussprüfung kann für verwandte Lehrberufe eine Zusatzprüfung abgelegt werden.