1. Klasse |
2. Klasse |
3. Klasse |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe | |
Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften,Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten | ||
Schneiden, Schleifen, Behauen und Lochen von Kacheln | ||
Schleifen, Schneiden und Lochen von keramischen Belagselementen | ||
Bau von Öfen und Heizanlagen für Einzel- und Mehrraumheizungen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe | ||
Bau von Elektroöfen | ||
Bau von offenen Kaminen | ||
Verlegen von keramischen und einschlägigen nichtkeramischen Wand- und Bodenelementen | ||
Lesen von Bauplänen und Konstruktionszeichnungen | ||
Anwenden von Dämm-Isolierstoffen | ||
Grundkenntnisse der Ofenkonstruktion | ||
Kenntnis über die Heizungs- und Wärmetechnik | ||
Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) | ||
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit | ||
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
Die Lehre im verwandten Lehrberuf Platten- und Fliesenleger/in ersetzt die Lehrzeit für den Lehrberuf Platten- und Fliesenleger/in in vollem Ausmaß.
Die Lehre im verwandten Lehrberuf Keramiker/in ersetzt die Lehrzeit für den Lehrberuf Hafner/in im Ausmaß von einem Lehrjahr.
Nach erfolgreich abgeschlossener Lehrabschlussprüfung kann für verwandte Lehrberufe eine Zusatzprüfung abgelegt werden.