Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe verwenden und instandhalten können.
Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken ausführen sowie die Techniken der Unfallverhütung anwenden können.
Er soll im Lehrberuf Hafner traditionelle sowie neuzeitlich-innovative Ofenbaukonstruktionen ausführen können.
1. Klasse |
2. Klasse |
3. Klasse |
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Bau- und Hilfsstoffe: Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arbeitsverfahren und -techniken: Ofenbau: |
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Bau- und Hilfsstoffe: Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arbeitsverfahren und -techniken: Ofenbau: |
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Bau- und Hilfsstoffe: Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arbeitsverfahren und -techniken: Ofenbau: |
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Beim Thema "Kundenberatung" empfehlen sich Methoden mit individuellen Aufgabenstellungen, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördert.
In Fachrechnen stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden.
Die Unterrichtsgegenstände "Laboratoriumsübungen" sowie "Technisches Praktikum" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.