Die Fachkunde ist in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt:
a) Werkstoffkunde b) Spezielle Fachkunde |
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe sowie Beschichtungsträger kennen, fachgerecht auswählen können sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung der anfallenden Problemstoffe Bescheid wissen.
Er soll die Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe kennen und die Arbeitsverfahren nach dem Stande der Technik und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes kennen.
Er soll Baupläne lesen können, die Wesenszüge von Stilepochen, insbesondere der Malerei, kennen, über die Grundlagen des Bauens und der Bauphysik Bescheid wissen sowie die für den Beruf notwendigen fachlichen Rechnungen ausführen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich über Schriften Bescheid wissen; er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
1. Klasse |
2. Klasse |
3. Klasse |
Werkstoffkunde Farbenlehre: Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe: Handhabung, Einsatz und Instandhaltung. Anorganische und organische Beschichtungsträger: Arbeitsverfahren und -techniken: Der Bau: Fachliches Rechnen: Lehrstoff der Vertiefung: |
Werkstoffkunde Farbenlehre: Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Arbeitsverfahren und -techniken: Beschichtungstechniken und
Beschichtungsaufbau. Schutzbeschichtungen. Der Bau: Fachliches Rechnen: Lehrstoff der Vertiefung: |
Werkstoffkunde Werk- und Hilfsstoffe: Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Arbeitsverfahren und -techniken: Beschichtungsfehler und -schäden.
Historische und neuzeitliche Schmuck- und Schrifttechniken. Stilkunde: Der Bau: Fachliches Rechnen: Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: |
Schularbeiten: zwei in jeder Klasse in "Fachliches Rechnen".
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
Im fachlichen Rechnen stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Bei den Entwürfen und Gestaltungsarbeiten ist besonders auf die Aktivierung der gestalterischen Fähigkeiten und des Geschmackes Wert zu legen und die Erziehung zum selbständigen ästhetischen Urteil zu pflegen.
Als nützlich erweist sich die Anfertigung von Vorlagen für die Praktische Arbeit.
"Praktische Arbeit" soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen.
Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.