Lehrplan für den Pflichtgegenstand

Fachkunde

Die Fachkunde ist in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt:

a) Werkstoffkunde
b) Spezielle Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe sowie Beschichtungsträger kennen, fachgerecht auswählen können sowie über die vorschriftsmäßige Entsorgung der anfallenden Problemstoffe Bescheid wissen.

Er soll die Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe kennen und die Arbeitsverfahren nach dem Stande der Technik und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes kennen.

Er soll Baupläne lesen können, die Wesenszüge von Stilepochen, insbesondere der Malerei, kennen, über die Grundlagen des Bauens und der Bauphysik Bescheid wissen sowie die für den Beruf notwendigen fachlichen Rechnungen ausführen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich über Schriften Bescheid wissen; er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff:

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

Werkstoffkunde
Werk- und Hilfsstoffe:
Stoffarten:
Farbmittel und Füllstoffe, Bindemittel, Verdünnungsmittel.
Werkstoffe zur Entschichtung.
Arten. Normen. Eigenschaften. Verwendung und Entsorgung.

Farbenlehre:
Biologische Grundlagen (Aufbau und Funktion des Auges).
Psychologische Grundlagen (Wahrnehmung, Harmonie und Wirkung).

Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe: Handhabung, Einsatz und Instandhaltung.

Anorganische und organische Beschichtungsträger:
Arten. Eigenschaften. Verwendung.

Arbeitsverfahren und -techniken:
Prüfen, Messen und Vorbehandeln der Beschichtungsträger. Beschichtungstechniken und Beschichtungsaufbau:
Grundierungen und Haftbrücken.

Der Bau:
Gebäude und Gebäudeteile.
Ablauf von Bauvorhaben.

Fachliches Rechnen:
Normenwesen:
Normbegriff, Übersicht über Normen des Malerhandwerkes.
Aufmaß- und Ausmaßberechnungen: Längen- und Flächenberechnungen, Flächenzuschläge und -abzüge von Wand-, Decken- und Fassadenflächen.
Maßstabs- und Umwandlungsberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung:
Komplexe Aufgaben:
Normenwesen.

Werkstoffkunde
Werk- und Hilfsstoffe: Beschichtungsmaterialien und Hilfsstoffe: Dispersionen, Emulsionen, Lacke, Holzschutzmittel,
Imprägniermittel, Reinigungs-, Lösungs-, Entfettungs- und Poliermittel.
Arten. Normen. Eigenschaften. Verwendung und Entsorgung.

Farbenlehre:
Physikalische Grundlagen (Lichtbrechungs-, Reflexionsweg, Absorption).

Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Arbeitsverfahren und -techniken: Beschichtungstechniken und Beschichtungsaufbau. Schutzbeschichtungen.
Anbringen von Werkstoffen an Wand, Boden, Decke und Fassade.

Der Bau:
Bauplan.

Fachliches Rechnen:
Aufmaß- und Ausmaßberechnungen: Längen- und Flächenberechnungen, Flächenzuschläge und -abzüge von Fenster-, Türen- und Gitterflächen (Holz und Metall).

Lehrstoff der Vertiefung:
Komplexe Aufgaben: Beschichtungstechniken.

Werkstoffkunde
Farbenlehre
:
Farbordnungen:
Farbenmischsysteme.

Werk- und Hilfsstoffe:
Chemische Grundlagen:
Trocknung, Bindemittelreaktionen.
Normen. Werkstoffdefinitionen. Problemstoffe.
Kennzeichnung. Blattmetalle.
Arten. Normen. Eigenschaften. Verwendung und Entsorgung.

Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Arbeitsverfahren und -techniken: Beschichtungsfehler und -schäden. Historische und neuzeitliche Schmuck- und Schrifttechniken.
Ausbesserungs- und Restaurierungsarbeiten.

Stilkunde:
Stilepochen und Stilmerkmale. Kunstströmungen der Gegenwart.

Der Bau:
Bau- und Dämmstoffe.
Bauphysik.

Fachliches Rechnen:
Elemente der Kalkulation:
Material- und Zeitaufwand.

Lehrstoff der Vertiefung:
Schrift:
Schriftarten. Beschriftungstechniken.

Komplexe Aufgaben:
Stilkunde.

Schularbeiten: zwei in jeder Klasse in "Fachliches Rechnen".

Didaktische Grundsätze:

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Im fachlichen Rechnen stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Bei den Entwürfen und Gestaltungsarbeiten ist besonders auf die Aktivierung der gestalterischen Fähigkeiten und des Geschmackes Wert zu legen und die Erziehung zum selbständigen ästhetischen Urteil zu pflegen.

Als nützlich erweist sich die Anfertigung von Vorlagen für die Praktische Arbeit.

"Praktische Arbeit" soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen.

Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.