Lehrplan für den Pflichtgegenstand

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form und Farbe kennen und Farbtöne harmonisieren können.

Er soll Techniken des Zeichnens und Malens anwenden, Entwürfe für die Anwendung im Beruf erstellen und fachlich einwandfrei ausführen können.

Der Schüler soll sich des kunstgewerblichen Stellenwertes seines Berufes bewusst sein.

Lehrstoff:

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

Farbe:
Farbordnungssysteme.
Farbharmonie und Kontrastmöglichkeiten: Einfache Flächen.
Farbmischungen:
Subtraktive Farbmischungen. Farbenkreis.

Gestalten:
Gestalten von Flächen:
Konstruktion und Anwendung geometrischer Formen.
Übertragungstechniken: Rastervergrößerungen.

Zeichnen und Malen:
Grundlagen der Geometrie.
Ornamente und Schriften:
Einfache Zierschriften mit Breit- oder Redisfeder.
Zeichnen und Malen von Objekten: Fassadenelemente.

Farbe:
Farbmischungen:
Aufhellungen, Vergrauungen durch Komplementärfarben.
Farbharmonie und Kontrastmöglichkeiten: Licht und Schatten.

Gestalten:
Skizze:
Entwurf geometrischer Motive.
Gestaltung von Flächen:
Innenräume und Fassaden.

Zeichnen und Malen:
Zeichnen und Malen von Objekten nach der Natur, nach Modellen, aus der Vorstellung. Ornamente und Schriften:
Zierschrift mit Breitfeder und Flachpinsel (Gotik).
Experimentieren mit Malgrund und Farben: Luftpinseltechniken (Aufbau).

Farbe:
Farbtreffübungen.

Gestalten:
Freie Perspektive. Maßstabgerechter Entwurf.
Gestalten von Flächen:
Raumflächen und Fassadenelemente.

Zeichnen und Malen:
Ornamente und Schriften:
Schriften mit Breitfeder und Pinsel (Fraktur). Experimentieren mit Malgrund und Farben: Luftpinseltechniken (Flächengestaltung, Licht und Schatten).

Didaktische Grundsätze:

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Im fachlichen Rechnen stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Bei den Entwürfen und Gestaltungsarbeiten ist besonders auf die Aktivierung der gestalterischen Fähigkeiten und des Geschmackes Wert zu legen und die Erziehung zum selbständigen ästhetischen Urteil zu pflegen.

Als nützlich erweist sich die Anfertigung von Vorlagen für die Praktische Arbeit.

"Praktische Arbeit" soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen.

Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.