Lehrplan für den Pflichtgegenstand

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe seines Ausbildungszweiges nach dem Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und instandhalten können und über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Er soll die Werk- und Hilfsstoffe analysieren, sachgemäß und wirtschaftlich verwenden und entsorgen können.

Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken des Fachgebietes beherrschen und kunsthandwerkliche Fertigkeiten anwenden können.

Lehrstoff:

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Geräte und Arbeitsbehelfe: Handhaben, Pflege und Instandhalten.

Werk- und Hilfsstoffe:
Auswählen, Zubereitung, Verwenden und Entsorgen von Beschichtungs- und Hilfsstoffen.

Arbeitsverfahren und -techniken:
Prüfen, Messen und Vorbehandeln der Beschichtungsträger. Beschichtungstechniken und Beschichtungsaufbau:
Mineralische Stoffe und Putze.

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Chemische und physikalische Analysen: Beschichtungsmaterial und -träger: Einkomponentenwerkstoffe ( Identifizieren, Analysieren der Eigenschaften, Prüfen von Veränderungen der Zusammensetzung, Optimieren für die Verarbeitung).
Anbringen von Werkstoffen an Wand und Boden, Decke und Fassade.

Arbeitsverfahren und -techniken:
Beschichtungstechniken und Beschichtungsaufbau:
Holz, Metall, Kunststoff.
Historische und neuzeitliche Schmuck- und Schrifttechniken:
Flächenbelebung.

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Chemische und physikalische Analysen: Beschichtungsmaterial und -träger: Zweikomponentenwerkstoffe ( Identifizieren, Analysieren der Eigenschaften, Prüfen von Veränderungen der Zusammensetzung, Optimieren für die Verarbeitung).

Arbeitsverfahren und -techniken:
Historische und neuzeitliche Schmuck- und Schrifttechniken:
Lasurtechniken.
Ausbesserungs- und Restaurierarbeiten.

Didaktische Grundsätze:

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

Im fachlichen Rechnen stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Bei den Entwürfen und Gestaltungsarbeiten ist besonders auf die Aktivierung der gestalterischen Fähigkeiten und des Geschmackes Wert zu legen und die Erziehung zum selbständigen ästhetischen Urteil zu pflegen.

Als nützlich erweist sich die Anfertigung von Vorlagen für die Praktische Arbeit.

"Praktische Arbeit" soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen.

Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.