Lehrplan für den Pflichtgegenstand

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll bautechnische Zeichnungen normgerecht und sauber ausführen sowie Skizzen und Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff:

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

Technisches Zeichnen:
Normen. Symbole. Bemaßung.

Bautechnische Zeichnungen:
Beschriftung. Maßstäbe.
Darstellungsarten von Wand- und Mauerwerkskörpern.
Lesen von Skizzen und Bauzeichnungen.

Beispiele möglicher Zeichnungen

Bautechnische Zeichnungen:
Lesen von Skizzen und Bauzeichnungen. Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen:
Baustelleneinrichtung. Lageplan. Einreichszeichnung eines einfachen Grundrisses und Schnittes. Baukonstruktionen:
Schalung und Bewehrung für Wandbau,
Pfeiler und Stürze.

Bautechnische Zeichnungen:
Lesen von Skizzen und Bauzeichnungen. Natur- und Bestandsaufnahmen.
Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen:
Ausführungszeichnungen einfacher Bauwerke.
Abwasserbeseitigungsanlagen. Baukonstruktion:
Schalung und Bewehrung für Decken.
Stiegen. Baudetails.

Didaktische Grundsätze:

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden.

"Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.