1. Klasse |
2. Klasse |
3. Klasse |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Vorrichtugen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe | |
Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten | ||
Grundkenntnisse der Einwirkung von Feuchtigkeit, Hitze und Frost | ||
Kenntnis über den Zweck der Haupt-, Lager- und Stoßfugen | Kenntnis über den Zweck der Haupt-, Lager-, Stoß- und Dehnungsfugen | |
Messen, Anreißen | Ausmessen, Anreißen, Aufreißen einfacher Formen | Ausmessen, Anreißen, Aufreißen von Formen |
Anfertigen einfacher Skizzen | Anfertigen von Skizzen | |
Planlesen | Planlesen | |
Feststellen von Fehlern am Werkstein | ||
Absehen | ||
Randschläge aufziehen mittels Zahn- und Breiteisen | ||
Herstellen von Quadern, Schlagaufziehen | ||
Bossieren, Spitzen, Stocken, Kröneln, Pecken und Billen, Scharrieren, Hobeln von ebenen Flächen | Bossieren, Spitzen, Stocken, Kröneln, Pecken und Billen, Scharrieren, Hobeln von Flächen und Profilen | |
Überprüfen der fertiggestellten Arbeiten unter Verwendung der einschlägigen Hilfsmittel | ||
Verzapfungen, Verankerungen | ||
Herstellen von ein- und mehrhäuptigen Steinen nach Grundriss und Aufriss | ||
Herstellen von Lagerflächen und Quadern | Ausarbeiten von Profilen mit Kehren, von Verkröpfungen, Totlauf | |
Verwenden von Schablonen | Herstellen und Verwenden von Schablonen | |
Ritzen des Blockes | ||
Handschleifen und Polieren von Flächen und Profilen | Schleifen und Polieren mit Maschine | |
Herstellen von Formen als Arbeitsbehelf | ||
Herstellen des Mischgutes für Kunststein | Einschlagen | |
Herstellen der Bewehrung laut Biegeplan | ||
Einfaches Schriftenzeichnen und Schriftenziehen | ||
Versetzen horizontaler Beläge | Versetzen und Verankern von Verkleidungen | |
Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) | ||
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit | ||
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
Die Lehre im verwandten Lehrberuf Kunststeinerzeuger/in ersetzt das 1. und das 2. Lehrjahr des Lehrberufes Steinmetz/in.
Die Lehre im verwandten Lehrberuf Holz- und Steinbildhauer/in ersetzt das 1. Lehrjahr des Lehrberufes Steinmetz/in.
Nach erfolgreich abgeschlossener Lehrabschlussprüfung kann für verwandte Lehrberufe eine Zusatzprüfung abgelegt werden.