Das BERUFSBILD

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Vorrichtugen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe
Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten
  Grundkenntnisse der Einwirkung von Feuchtigkeit, Hitze und Frost
  Kenntnis über den Zweck der Haupt-, Lager- und Stoßfugen Kenntnis über den Zweck der Haupt-, Lager-, Stoß- und Dehnungsfugen
Messen, Anreißen Ausmessen, Anreißen, Aufreißen einfacher Formen Ausmessen, Anreißen, Aufreißen von Formen
  Anfertigen einfacher Skizzen Anfertigen von Skizzen
  Planlesen Planlesen
  Feststellen von Fehlern am Werkstein
Absehen    
Randschläge aufziehen mittels Zahn- und Breiteisen    
Herstellen von Quadern, Schlagaufziehen  
Bossieren, Spitzen, Stocken, Kröneln, Pecken und Billen, Scharrieren, Hobeln von ebenen Flächen Bossieren, Spitzen, Stocken, Kröneln, Pecken und Billen, Scharrieren, Hobeln von Flächen und Profilen  
    Überprüfen der fertiggestellten Arbeiten unter Verwendung der einschlägigen Hilfsmittel
    Verzapfungen, Verankerungen
  Herstellen von ein- und mehrhäuptigen Steinen nach Grundriss und Aufriss
Herstellen von Lagerflächen und Quadern Ausarbeiten von Profilen mit Kehren, von Verkröpfungen, Totlauf  
  Verwenden von Schablonen Herstellen und Verwenden von Schablonen
  Ritzen des Blockes  
  Handschleifen und Polieren von Flächen und Profilen Schleifen und Polieren mit Maschine
    Herstellen von Formen als Arbeitsbehelf
Herstellen des Mischgutes für Kunststein Einschlagen  
  Herstellen der Bewehrung laut Biegeplan  
    Einfaches Schriftenzeichnen und Schriftenziehen
  Versetzen horizontaler Beläge Versetzen und Verankern von Verkleidungen
Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

Die Lehre im verwandten Lehrberuf Kunststeinerzeuger/in ersetzt das 1. und das 2. Lehrjahr des Lehrberufes Steinmetz/in.

Die Lehre im verwandten Lehrberuf Holz- und Steinbildhauer/in ersetzt das 1. Lehrjahr des Lehrberufes Steinmetz/in.

Nach erfolgreich abgeschlossener Lehrabschlussprüfung kann für verwandte Lehrberufe eine Zusatzprüfung abgelegt werden.