Lehrplan für den Pflichtgegenstand

Technisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können.

Er soll die Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren
und -techniken beherrschen.

Lehrstoff:

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe:
Arten. Berarbeiten. Handhaben. Entsorgen: Der im Praktikum benötigten Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe:
Arten. Handhaben. Instandhalten:
Der im Praktikum verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe.

Arbeitsverfahren und -techniken:
Ausmessen. Anreißen. Vorrichten. Aufreißen. Oberflächenbearbeiten:
Einfache Werkstücke, Stufen, Stiegen, Gewände, Beläge.

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe:
Arten. Berarbeiten. Handhaben. Entsorgen: Der im Praktikum benötigten Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe:
Arten. Handhaben. Instandhalten:
Der im Praktikum verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe.

Arbeitsverfahren und -techniken:
Herstellen des Mischgutes. Einbringen der Bewehrung. Versetzen und Verankern von Werksteinen. Aufstellen von Gerüsten und Lehrgerüsten. Oberflächenbearbeitung:
Kunststein, Verkleidungen, Bögen.

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Werk- und Hilfsstoffe:
Arten. Berarbeiten. Handhaben. Entsorgen: Der im Praktikum benötigten Werk- und Hilfsstoffe.

Werkzeuge, Maschinen Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe:
Arten. Handhaben. Instandhalten:
Der im Praktikum verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe.

Arbeitsverfahren und -techniken:
Versetzen und Verankern von Werksteinen. Gravieren. Einschlagen. Oberflächenbearbeitung:
Naturstein, Grabsteine, Sockel, Gesimse:

Didaktische Grundsätze:

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In "Angewandte Mathematik" stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

"Fachzeichnen" soll hauptsächlich zu besserem Verständnis jener Bereiche in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen.

Die Unterrichtsgegenstände "Laboratoriumsübungen" und "Praktikum" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Der Einsatz EDV- gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.