1. Klasse |
2. Klasse |
3. Klasse |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinen und Arbeitsbehelfe | ||
Kenntnis der Werk-, Bau- und Hilfsstoffe (Gips, Kalk, Zement, Zuschlagsstoffe, Verputz- und Mörtelarten, Spachtelmassen, Gipskarton, Holz, Metall, Mineralfaser, Dämm- und Isolierstoffe, Kunststoffe), ihrer Eigenschaften sowie Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten | ||
Kenntnis über die Lagerung der Werk-, Hilfs- und Baustoffe sowie über die schädlichen Einflüsse auf die Werkstoffe und deren Abwehr | Transportlogistik; richtige Lagerung und Schutz vor Witterungseinflüssen von Materialien und Hilfsstoffen | |
Kenntnis des Wärme-, Kälte-, Brand- und Schallschutzes und der Raumakustik | Einbauen von Dämmstoffen zum Wärme-, Kälte-, Brand- und Schallschutz; Setzen von Maßnahmen zur Erreichung der geplanten Raumakustik | |
Feststellen des Bedarfs an Werk-, Bau- und Hilfsstoffen | ||
Kenntnis der Auswirkungen anderer Arbeiten auf die Stuckateur- und Trockenausbauarbeiten | ||
Messen, Anreißen und Aufreißen | Messen, An- und Aufreißen mit Spezialgeräten (z.B. Laser und Nivellierungsgeräte) | |
Bearbeiten (Schneiden, Bohren, Sägen, Formen, Modellieren, Schrauben, Spachteln, Nieten und Nageln, Feilen) von Werk-, Bau- und Hilfsstoffen | Rabitzarbeiten, Anbringen der Putzträger und Trägerkonstruktionen samt Befestigung | |
Herstellen von einfachen Schablonen | Herstellen von Schablonen | |
Herstellen und Anrühren von Gipsbrei, Mörtel, Ansatzbinder und Verspachtelungsmaterialien | ||
Kenntnis über Sgrafitto | Aufbringen des Putzes mit Farbgebung, Sgrafittoarbeiten | |
Einfache Stuckmarmor- und Stuccolustroarbeiten | ||
Einfache Zugarbeiten | Ziehen von Profilen und Gesimsen | |
Versetzen von vorgefertigten Stuckprofilen Gesimsen, Rosetten und Ornamenten im Innen- und Außenbereich | Abformen sowie Schneiden von ornamentalen und plastischen Werkstücken, Ecken und Verkröpfungen aus Gips, Mörtel und Putz sowie deren Restaurierung | |
Oberflächengestaltung: Reiben, Filzen, Schaben, Kratzen, Waschen, Glätten, Schleifen, Spachteln | ||
Herstellen und Bewehren von Formen für Gussarbeiten | ||
Gießen und Herstellen von bewehrten und unbewehrten Elementen | ||
Versetzen, Montieren, Dämmen und Verspachteln von Montagewänden, Vorsatzschalen, Montagedecken und Schrägenverkleidungen | ||
Einfache Konstruktionsarbeiten; Versetzen von Montageteilen, Türzargen und Befestigungsmaterial | ||
Aufstellen von Leichtwänden, umsetzbaren und mobilen Trennwänden | ||
Lesen von Werkzeichnungen und Plänen | ||
Einfaches, maßstäbliches Zeichnen und Skizzieren | ||
Vermessen von Bauteilen und Aufmessen erbrachter Leistungen | ||
Kenntnis über das Führen von Arbeitsnachweisen | Führen von Arbeitsnachweisen | |
Kenntnis über das Herstellen (Aufstellen, Instandhalten, Bedienen, Abtragen) von Gerüsten | ||
Herstellen von einfachen Bockgerüsten | Herstellen von einfachen Gerüsten | |
Kenntnis über den betrieblichen Umweltschutz und die fachgerechte Trennung und Entsorgung der im Betrieb anfallenden Werk-, Bau- und Hilfsstoffe | ||
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des BAG) | ||
Kenntnis einschlägiger Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit | ||
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
Die Lehre im verwandten Lehrberuf Maurer/in ersetzt das erste und das zweite Lehrjahr für den Lehrberuf Stuckateur/in.
Die Lehre im verwandten Lehrberufen Isoliermonteur/in ersetzt das 1. und das 2. Lehrjahr des Lehrberufes Stuckateur/in
Nach erfolgreich abgeschlossener Lehrabschlussprüfung kann für verwandte Lehrberufe eine Zusatzprüfung abgelegt werden.