Der Schüler soll berufsbezogene und bauphysikalische Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen können.
Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
1. Klasse |
2. Klasse |
3. Klasse |
Größen
und Einheiten: Grundrechenoperationen: Berufsspezifische
Berechnungen: Bauphysikalische
Berechnungen: Ergänzende
Fertigkeiten: Lehrstoff der
Vertiefung: |
Grundrechenoperationen: Berufsspezifische
Berechnungen: Bauphysikalische
Berechnungen: Ergänzende
Fertigkeiten: Lehrstoff der
Vertiefung: |
Grundrechenoperationen: Berufsspezifische
Berechnungen: Bauphysikalische
Berechnungen: Ergänzende
Fertigkeiten: Lehrstoff der
Vertiefung: |
Schularbeiten: zwei in der 1. und 2. Klasse, eine in der 3. Klasse.
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In Fachrechnen stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
"Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.