Lehrplan für den Pflichtgegenstand

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll praxisrelevante Mess- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen durchführen können, um dadurch bauphysikalische Vorgänge nachvollziehend zu verstehen.

Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung erkennen.

Lehrstoff:

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

 

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.

Messtechnik:
SI-Größen und Einheiten aus den Sachgebieten der Bautechnik und des Fachrechnens.

Mess- und Prüfgeräte:
Arten. Handhabung. Instandhaltung aus den Sachgebieten der Bautechnik
und des Bautechnischen Praktikums.

Bauphysikalische Übungen:
Materialprüfung aus den Sachgebieten der Bautechnik und des Bautechnischen Praktikums.
Wärme-, Kälte-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz.

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u>Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen.

Messtechnik:
SI-Größen und Einheiten aus den Sachgebieten der Bautechnik und des Fachrechnens.

Mess- und Prüfgeräte:
Arten. Handhabung. Instandhaltung aus den Sachgebieten der Bautechnik und des Bautechnischen Praktikums.

Bauphysikalische Übungen:
Materialprüfung aus den Sachgebieten der Bautechnik und des Bautechnischen Praktikums.
Akustik. Brandschutz.

Didaktische Grundsätze:

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In Fachrechnen stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

"Laboratoriumsübungen" sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.