Das BERUFSBILD

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

Handhabung und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe
Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten
Einfaches maßstäbliches Zeichnen Einfaches maßstäbliches Zeichnen und Skizzieren
  Lesen von Plänen und von Werkzeichnungen
Lagern, Pflegen und Auswählen von Hölzern  
Messen, Anreißen, Aufreißen und Zurichten der Hölzer
  Zinken, Bohren, Dübeln, Schrauben, Graten, Fasen, Abrichten, Leimen
Sägen, Behauen, Stemmen, Schlitzen, Zapfenschneiden, Nageln, Hobeln    
  Verlegen und Verarbeiten von Leichtbauplatten  
Herstellen von Werkstoffverbindungen Aufschnüren, Abbinden und Bezeichnen der Hölzer, Herstellen von Werkstoffverbindungen
  Kenntnis der Verbindungsmittel wie Dübel und Laschen in Holz und Metall und Anordnen der nötigen Verankerungen
    Aufreißen von Stiegen, Krümmlingen und Lehrbögen, Aufstellen von Gerüsten, Absteifungen und Schalungen
    Einfaches Schweißen
    Vorrichten von Schindeln und Durchführen von Schindeldeckungen
    Austragen von Graten, Kehlen und Schiftern
    Arbeiten an einschlägigen Holzbearbeitungsmaschinen
  Ausfüllen der Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen sowie Feststellen des Materialbedarfes
Einschlägige Holzschutz- und Isolierungsarbeiten  
Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz)
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

Die Lehre im verwandten Lehrberuf Schalungsbauer/in ersetzt das 1. und das 2. Lehrjahr des Lehrberufes Zimmerer bzw Zimmerin.

Die Lehre im verwandten Lehrberuf Tischler/in ersetzt das 1. Lehrjahr des Lehrberufes Zimmerer bzw. Zimmerin.

Nach erfolgreich abgeschlossener Lehrabschlussprüfung kann für verwandte Lehrberufe eine Zusatzprüfung abgelegt werden.