1. Klasse |
2. Klasse |
3. Klasse |
Handhabung und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe | |
Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten | ||
Einfaches maßstäbliches Zeichnen | Einfaches maßstäbliches Zeichnen und Skizzieren | |
Lesen von Plänen und von Werkzeichnungen | ||
Lagern, Pflegen und Auswählen von Hölzern | ||
Messen, Anreißen, Aufreißen und Zurichten der Hölzer | ||
Zinken, Bohren, Dübeln, Schrauben, Graten, Fasen, Abrichten, Leimen | ||
Sägen, Behauen, Stemmen, Schlitzen, Zapfenschneiden, Nageln, Hobeln | ||
Verlegen und Verarbeiten von Leichtbauplatten | ||
Herstellen von Werkstoffverbindungen | Aufschnüren, Abbinden und Bezeichnen der Hölzer, Herstellen von Werkstoffverbindungen | |
Kenntnis der Verbindungsmittel wie Dübel und Laschen in Holz und Metall und Anordnen der nötigen Verankerungen | ||
Aufreißen von Stiegen, Krümmlingen und Lehrbögen, Aufstellen von Gerüsten, Absteifungen und Schalungen | ||
Einfaches Schweißen | ||
Vorrichten von Schindeln und Durchführen von Schindeldeckungen | ||
Austragen von Graten, Kehlen und Schiftern | ||
Arbeiten an einschlägigen Holzbearbeitungsmaschinen | ||
Ausfüllen der Ausmaß- und Arbeitsbestätigungen sowie Feststellen des Materialbedarfes | ||
Einschlägige Holzschutz- und Isolierungsarbeiten | ||
Grundkenntnisse der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) | ||
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit | ||
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
Die Lehre im verwandten Lehrberuf Schalungsbauer/in ersetzt das 1. und das 2. Lehrjahr des Lehrberufes Zimmerer bzw Zimmerin.
Die Lehre im verwandten Lehrberuf Tischler/in ersetzt das 1. Lehrjahr des Lehrberufes Zimmerer bzw. Zimmerin.
Nach erfolgreich abgeschlossener Lehrabschlussprüfung kann für verwandte Lehrberufe eine Zusatzprüfung abgelegt werden.