Lehrplan für den Pflichtgegenstand

Computergestützte Technologie (CGT)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Funktion einer computergestützten Anlage kennen, berufsbezogene EDV-Programme einsetzen und die Ergebnisse praxisgerecht anwenden können.

Lehrstoff:

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

Grundlagen:
Hardware, Software, Betriebssysteme.
Allgem. EDV-Programme: Grundlagen Excel und Word.

Berufsbezogene EDV-Programme:
Eingabe. Durchführung. Praktische Auswertung (einfache Profile und Grundrisse).

Berufsbezogene EDV-Programme: Praktische Auswertung (Dachausmittlungen und Profilangaben, Pfetten und Sparrenlage).

Berufsbezogene EDV-Programme:
EinPraktische Auswertung (Dachaufbauten, Grate, Ichsen,).

Maschinenansteuerung:
Zusammenhang zum berufsbezogenen EDV - Programm.

Didaktische Grundsätze:

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In "Angewandte Mathematik" stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

In "Computergestützte Technologie" sollen Wissensvermittlung, Simulation und praktische Ausführung als Einheit erfolgen. Dabei soll auf einen guten Gesamtüberblick mehr Wert gelegt werden als auf das perfekte Beherrschen von einzelnen Programmen.

In "Fachzeichnen mit Konstruktionslehre" soll bei allen Zeichnungen auf praktische Ausführbarkeit, Zweck und werkstoffgerechte Konstruktion geachtet werden. Dabei sollen persönliche Konstruktions- und Gestaltungsideen der Schüler unter Berücksichtigung einer fachgerechten Ausführung gefördert werden.

Im Unterrichtsgegenstand "Praktikum" soll im Hinblick auf die Ausbildung an Maschinen mit der Gefahrenunterweisung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.