Lehrplan für den Pflichtgegenstand

Fachkunde (FK)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz und die Holzwerkstoffe haben, die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll über die Ausstattung und die Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe nach dem Stand der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen können.
Er soll mit den Vorbereitungsarbeiten und den zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken vertraut sein.
Er soll Kenntnisse über Dachkonstruktionen haben sowie die Grundgesetze der Bauphysik kennen.
Er soll mit dem konstruktiven Holzbau, dem Innenausbau sowie dem Stiegenbau vertraut sein.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff:

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Arbeiten mit Maschinen.
Arbeiten auf Dächern.

Gefahrenunterweisung nach AUVA.

Holz als Rohstoff:
Holzarten. Gewinnung. Ökonomische und ökologische Bedeutung des Waldes.
Erkennen der Holzarten.

HHolz und Holzwerkstoffe:
Normen
Handelsformen (Naturholz, Hartfaserplatten, Sperrholzplatten, Spanplatten).
Eigenschaften. Holzfehler (Wuchs, Krankheiten, Schädlinge).
Trocknung und Lagerung. Pflege.
Oberflächengestaltung.

Werkzeuge, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe:
Arten. Einsatz (Handwerkzeuge)
Aufbau (Arbeits- Schutz- und Ausschussgerüste).

Arbeitsverfahren und -techniken:
Handwerksmäßige Holzverbindungen.

Konstruktiver Holzbau:
Normen. Verbindungstechniken (Handwerksmäßige und neuzeitliche Verbindungen).

Dachkonstruktionen:
Dachstühle (Linien und Teile am Dach).

Maschinen, Einrichtungen:
Arten (ortsfeste und tragbare Holzbearbeitungsmaschinen).
Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Pflege.

Lehrstoff der Vertiefung:
Komplexe Aufgaben:
Konstruktiver Holzbau (Verbindungstechniken).
Dachkonstruktionen (Teile am Dach).

Umwelt- und Brandschutzvorschriften
(Dämmstoffe, Deckungssysteme, Holzschutz)

Holz- und Holzwerkstoffe:
Be- und Verarbeitung. Verwendung. Holzschutz.
Oberflächenbehandlung und Veredelung. Entsorgung.

Werk- und Hilfsstoffe:
Arten (Dämmstoffe für Wände und Decken).
Handelsformen. Eigenschaften. Verwendung.
Be- und Verarbeitung, Lagerung, Entsorgung.

Vorbereitungsarbeiten:
Mess- und Anlegearbeiten.

Konstruktiver Holzbau:
Normen.
Hochbau (Riegelwände, Blockbau, nichttragende Ständerwände, Decken)
Balkone
Brückenbau. Materialauswahl.

Dachkonstruktionen:
Normen.
Arten. Dachformen. Dachstühle (Stehende Stühle, Hängewerk, Sprengwerk)
Dachausmittlungen. Austragungen (Krüppelwalm)
Schiftungen

Bauphysik: Schall- und Wärmetechnik (Wände, Decken). Feuchtigkeitsschutz (Wände, Decken). Belastungsfaktoren. Grundlagen der Statik (Decken, Balkone).

Lehrstoff der Vertiefung:
Komplexe Aufgaben:
Dachkonstruktionen (Dachausmittlungen. Austragungen).
Konstruktiver Holzbau (Brückenbau).

Umwelt- und Brandschutzvorschriften
(Dachausbau, Renovierungsarbeiten).

Werk- und Hilfsstoffe:
Arten (Dämmstoffe und Abdichtung für Dächer).
Handelsformen. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung.

Arbeitsverfahren und -techniken:
Montagetechniken (Fachwerk, Träger, Leimbinder, Verleimunge ).

Konstruktiver Holzbau:
Hochbau (Fachwerk, Träger).
Zäune. Tore.
Renovierungsarbeiten. Schindeldeckungen.

Dachkonstruktionen:
Dachstühle (Liegender Dachstuhl). Dachaufbauten (Gaupen).
Dachausmittlungen (Walm- und Ichsendächer).
Austragungen. Schiftungen (Walm- und Ichsendächer).

Stiegenbau:
Normen. Stiegenbauarten. Konstruktionsarten. Gestaltung. Oberflächenbe- handlung. Materialauswahl.

Bauphysik:
Schall- und Wärmetechnik (Dachgeschossausbau).
Feuchtigkeitsschutz (Dachausbau).

Lehrstoff der Vertiefung:
Komplexe Aufgaben:
Werk- und Hilfsstoffe
Dachkonstruktionen (Schiftungen, Dachaufbauten).
Grundlagen der Statik.

Beispiele für den Lehrstoff im Lehrberuf Zimmerer

Didaktische Grundsätze:

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In "Angewandte Mathematik" stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

In "Computergestützte Technologie" sollen Wissensvermittlung, Simulation und praktische Ausführung als Einheit erfolgen. Dabei soll auf einen guten Gesamtüberblick mehr Wert gelegt werden als auf das perfekte Beherrschen von einzelnen Programmen.

In "Fachzeichnen mit Konstruktionslehre" soll bei allen Zeichnungen auf praktische Ausführbarkeit, Zweck und werkstoffgerechte Konstruktion geachtet werden. Dabei sollen persönliche Konstruktions- und Gestaltungsideen der Schüler unter Berücksichtigung einer fachgerechten Ausführung gefördert werden.

Im Unterrichtsgegenstand "Praktikum" soll im Hinblick auf die Ausbildung an Maschinen mit der Gefahrenunterweisung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.