Der Schüler soll Kenntnisse über den Rohstoff Holz und die Holzwerkstoffe haben, die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen und über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll über die Ausstattung und die Ergonomie seines Arbeitsplatzes Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe nach dem Stand der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen können.
Er soll mit den Vorbereitungsarbeiten und den zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken vertraut sein.
Er soll Kenntnisse über Dachkonstruktionen haben sowie die Grundgesetze der Bauphysik kennen.
Er soll mit dem konstruktiven Holzbau, dem Innenausbau sowie dem Stiegenbau vertraut sein.
Er soll im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
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Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gefahrenunterweisung nach AUVA. Holz als Rohstoff: HHolz und Holzwerkstoffe: Werkzeuge, Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe: Arbeitsverfahren und -techniken: Konstruktiver Holzbau: Dachkonstruktionen: Maschinen, Einrichtungen: Lehrstoff der Vertiefung: |
Umwelt- und Brandschutzvorschriften Holz- und Holzwerkstoffe: Werk- und Hilfsstoffe: Vorbereitungsarbeiten: Konstruktiver Holzbau: Dachkonstruktionen: Bauphysik: Schall- und Wärmetechnik (Wände, Decken). Feuchtigkeitsschutz (Wände, Decken). Belastungsfaktoren. Grundlagen der Statik (Decken, Balkone). Lehrstoff der Vertiefung: |
Umwelt- und Brandschutzvorschriften Werk- und Hilfsstoffe: Arbeitsverfahren und -techniken: Konstruktiver Holzbau: Dachkonstruktionen: Stiegenbau: Bauphysik: Lehrstoff der Vertiefung: |
Beispiele für den Lehrstoff im Lehrberuf Zimmerer
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.
In "Angewandte Mathematik" stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
In "Computergestützte Technologie" sollen Wissensvermittlung, Simulation und praktische Ausführung als Einheit erfolgen. Dabei soll auf einen guten Gesamtüberblick mehr Wert gelegt werden als auf das perfekte Beherrschen von einzelnen Programmen.
In "Fachzeichnen mit Konstruktionslehre" soll bei allen Zeichnungen auf praktische Ausführbarkeit, Zweck und werkstoffgerechte Konstruktion geachtet werden. Dabei sollen persönliche Konstruktions- und Gestaltungsideen der Schüler unter Berücksichtigung einer fachgerechten Ausführung gefördert werden.
Im Unterrichtsgegenstand "Praktikum" soll im Hinblick auf die Ausbildung
an Maschinen mit der Gefahrenunterweisung bereits in der ersten Klasse begonnen
werden. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.