Lehrplan für den Pflichtgegenstand

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre (FZK)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll - auch unter Verwendung der computergestützten Technologie - holztechnische Zeichnungen normgerecht unter Berücksichtigung verschiedener Konstruktionen herstellen und lesen sowie Materiallisten erstellen können.
Er soll Freihandskizzen anfertigen, Naturmaße aufnehmen und daraus Maßskizzen anfertigen können sowie perspektivische Darstellungen und Dachausmittlungen ausführen können.

Er soll Naturmaßaufnahmen von Gebäuden und Bauteilen anfertigen können.

Lehrstoff:

1. Klasse

2. Klasse

3. Klasse

Zeichennormen:
Materialsymbole, Bemaßung, Beschriftung (aus dem Sachgebiet der Fachkunde).
Bogenkonstruktionen.

Parallelprojektion:
Baukörper. Holzverbindungen (aus dem Sachgebiet der Fachkunde).

Zeichennormen:
Bemaßung, Beschriftung (aus dem Sachgebiet der Fachkunde).
Bogenkonstruktionen.

Parallelprojektion:
Baukörper. (aus dem Sachgebiet der Fachkunde).

Dachausmitlungen:
Verschneidungen. Durchdringungen (aus dem Sachgebiet der Fachkunde).

Konstruktionszeichnungen:
Profile. Werksatz ( einfache Dachstühle ).
Austragungen (Schiftungen von Kopfbändern und Krüppelwalmen).
Wände. Decken. Balkone, Fußböden.

Dachausmitlungen:
Durchdringungen (aus dem Sachgebiet der Fachkunde).

Konstruktionszeichnungen:
Austragungen (Schiftung bei Walm- und Ichsendächern, Dachgauben).
Werksatz (Dachstühle mit mittlerem Schwierigkeitsgrad).
Stiegen. Träger. Fachwerke. Gaupen.

Beispiele für den Lehrstoff im Lehrberuf Zimmerer

Didaktische Grundsätze:

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig.

In "Angewandte Mathematik" stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten - Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

In "Computergestützte Technologie" sollen Wissensvermittlung, Simulation und praktische Ausführung als Einheit erfolgen. Dabei soll auf einen guten Gesamtüberblick mehr Wert gelegt werden als auf das perfekte Beherrschen von einzelnen Programmen.

In "Fachzeichnen mit Konstruktionslehre" soll bei allen Zeichnungen auf praktische Ausführbarkeit, Zweck und werkstoffgerechte Konstruktion geachtet werden. Dabei sollen persönliche Konstruktions- und Gestaltungsideen der Schüler unter Berücksichtigung einer fachgerechten Ausführung gefördert werden.

Im Unterrichtsgegenstand "Praktikum" soll im Hinblick auf die Ausbildung an Maschinen mit der Gefahrenunterweisung bereits in der ersten Klasse begonnen werden. Er ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.
Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.