Informationen über die Schule
Der Innenhof zwischen Schule und Schuelerheim

Weitere Fotos von der Schule

Lehrlingsheim

Für die Unterbringung der Schüler/innen steht während des Besuches der Landesberufsschule Wals ein Berufsschülerheim direkt neben der Schule zur Verfügung.
Dort wird auch ein Mittagessen und während den Pausen eine Einkaufsmöglichkeit angeboten.

Unterricht

Montag bis Freitag gibt es täglich 9 Stunden Unterricht. Dieser beginnt am Morgen um 8:05 Uhr und endet um 16:55 Uhr. Dazwischen sind drei Pausen von 15, 50 und 15 Minuten Länge.

Wie komme ich zur Landesberufsschule Wals?

Wo geht`s zur Schule

Allgemeines

In der Landesberufsschule Wals werden Lehrlinge für das Bau- und Baunebengewerbe ausgebildet. Die Lehrzeit bei allen Berufen dieses Gewerbes beträgt drei Jahre.
Lehrlinge schließen mit einem Lehrbetrieb einen Lehrvertrag ab. Sie arbeiten dort als Lehrlinge und erhalten eine Lehrlingsentschädigung.
Daneben gibt es auch noch die Integrative Berufsausbildung.
Die Förderung unserer Schülerinnen und Schüler ist für uns ein pädagogischer Auftrag und ein wichtiges Prinzip unseres Unterrichts (Standortbezogenes Förderkonzept).

Wie komme ich zu einer Lehrstelle?

Offene Lehrstellen finden Sie in Zeitungen, beim Arbeitsmarktservice oder bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer. Sie können aber auch bei entsprechenden Firmen in Ihrer Nähe anfragen ob Lehrlinge aufgenommen werden. Der persönliche Kontakt ist häufig am zielführensten.

Zuständigkeit und Organisationsablauf

Berufsschulen sind Landesschulen. Dabei ist nicht der Wohnort des Lehrlings maßgebend, sondern der Firmensitz des Lehrbetriebes. Grundsätzlich muss in jenem Bundesland in dem dieser Firmensitz ist die Berufsschule besucht werden. In besonderen Fällen kann um Umschulung angesucht werden.
Die Schulen erhalten von der Wirtschaftskammer die Meldung der Lehrlinge. Dann werden die gemeldeten Lehrlinge zu Klassen zusammengefasst und zu entsprechenden Lehrgängen einberufen (siehe Lehrgangseinteilung).
Die Berufsschule kann auch ohne Abschluss eines Lehrvertrages, als außerordentlicher Schüler besucht werden. In diesem Fall ist ein Schulgeld zu bezahlen.

Die Ausbildung

Die Ausbildung für den gewählten Beruf erfolgt, im Sinne des Berufsbildes, überwiegend im Lehrbetrieb und ergänzend dazu in der Berufsschule (entsprechende Berufsbilder finden Sie bei den einzelnen Lehrberufen).
Die Schule bekommt von der Wirtschaftskammer die Meldung der Lehrlinge und beruft sie dann zu den Lehrgängen ein. Diese Lehrgänge sind im ersten Lehrjahr 10 Wochen und im 2. und 3. Lehrgang je 9 Wochen lang.

Die Lehrabschlussprüfung

Am Ende der Ausbildung kann bei der Wirtschaftskammer die Lehrabschlussprüfung (Gesellenprüfung) abgelegt werden. Wurde die dritte Klasse der Berufsschule ohne "Nicht genügend" abgeschlossen, so besteht diese Lehrabschlussprüfung aus einem praktischen Teil und einem kurzen Fachgespräch. Hat der Lehrling kein positives Abschlusszeugnis, so muss er eine verlängerte Prüfung ablegen, die neben dem praktischen Teil noch einen zusätzlichen theoretischen Teil beinhaltet.